Heizraum
Ein Heizraum wird aktuell lt. OIB-Österreichisches Institut für Bauwesen erst ab einer Nennwärmeleistung von 50KW vorgeschrieben. Hat Ihre Feuerstätte eine geringere Nennwärmeleistung (dies ist meist der Fall), so benötigen Sie zur Aufstellung lediglich einen be– und entlüfteten Aufstellraum. Ist der Aufstellungsraum im Bauplan als Heizraum eingezeichnet, so ist dieser auch als solcher Auszuführen. Achten Sie schon bei der Planung auf genügend Luftzufuhr! Dies gewährleistet Ihnen später eine ordentliche Verbrennung. Als Richtwert kann ein Maß von ca. 400cm² angenommen werden. Durchtrennen Lüftungsleitungen einen Brandabschnitt, sind diese immer brandbeständig zu ummanteln.
Zur Ausführung des Heizraumes ist die ÖNORM H-5170 heranzuziehen.
Lagerraum
Wird Stückgut (Holzscheiter) gelagert, sind an den Lagerraum keine besonderen Anforderungen gestellt. Es sollte darauf geachtet werden, dass es sich um einen trockenen Raum handelt. Die Lagerungen im Heizraum dürfen den Tagesbedarf an Brennstoff nicht überschreiten!
Bei automatischer Beschickung der Anlage (Pellets und Hackschnitzel) sind die Technischen Richtlinien des vorbeugenden Brandschutzes TRVB H-118 zu beachten.
Brennstoff
Holz als Brennstoff gewinnt aktuell immer mehr an Bedeutung, denn er ist „fast“ CO2-neutral. Das bedeutet, es wird nur jene Menge an Co2 freigesetzt, die auch von Wald bereits gespeichert war – es ergibt sich daher ein neutraler Kreislauf. CO2 wird wiederum vom Wald aufgenommen und über die Photosynthese in O2 umgewandelt. Der neueste Trend im Damit Ihre Holzheizung auch wirklich umweltfreundlich ist, sind einige Punkte zu beachten.
- Für welchen Brennstoff ist Ihre Feuerstätte geeignet? Beachten Sie die Angaben auf dem Typenschild bzw. in der Betriebsanleitung!
- Bei Verfeuerung von Scheitholz sollte dieses mindestens 2 Jahre gut durchlüftet und trocken gelagert worden sein. Die Größe der Scheite muss auf den Feuerraum angepasst werden, um unnötigen Schadstoffausstoß zu vermeiden.
- Achten Sie bitte unbedingt auf die Zulässigkeit des verfeuerten Brennstoffes. Alle mit Lacken oder anderen Stoffen behandelten Hölzer dürfen auf keinen Fall verfeuert werden. Sie produzieren nicht nur extrem schädliche Emissionen, sondern können auch Ihre Feuerstätte schädigen! Bedenken Sie, dass auch Sie selbst diese Schadstoffe einatmen und Ihre Gesundheit schädigen.
- Regeln Sie die Füllmenge des Feuerraumes nach dem Wärmebedarf des Raumes bzw. des Hauses! Moderne Anlagen arbeiten mit einem sog. Pufferspeicher (Lastausgleichsspeicher) um momentan nicht benötigte Energie zu speichern und die Verbrennung stetig optimal ablaufen zu lassen.
- Sorgen Sie für ausreichende Zuführung von Verbrennungsluft! Besonderes Augenmerk ist auf dichte Türen und Fenster zu achten, wenn sich die Feuerstätte nicht in einem Heizraum befindet. Ein Kilogramm Holz benötigt ca. 12 bis 20m³ Luft.
- Zur Verfeuerung von biogenen Brennstoffen (Stückgut oder Pellets) benötigen Sie aber nicht unbedingt eine Zentralheizung. Auch Kachel- oder Kaminöfen können damit beheizt werden.