- Kaufen Sie nur eine zugelassene und geprüfte Feuerstätte!
- Welche Anforderungen ergeben sich an den Aufstellungsraum – unzulässige Aufstellungsräume – notwendige Wärmeleistung bestimmen …
- Bedenken Sie bei der Aufstellung der Feuerstätte, dass ausreichende Brandschutzabstände zu brennbaren Baustoffen eingehalten werden müssen und Herstellerangaben eingehalten werden müssen!
- Sorgen Sie bei brennbaren Böden für ein Vorgelegeplatte vor der Feuerraumtüre (z.B. Bodenblech oder Glasplatte)
- Ermöglichen Sie eine ausreichende Verbrennungsluftversorgung (Achtung bei mechanischen Lüftungen und Dunstabzugsanlagen) Erkundigen Sie sich nach raumluftunabhängigen Feuerstätten
Feuerstätten sind Bauprodukte die einen Verwendbarkeitsnachweis benötigen. Diesbezüglich müssen Feuerstätten entweder mit einem Ü-Zeichen oder einem CE-Zeichen gekennzeichnet sein und für den Betrieb in Österreich zugelassen sein.
Trägt eine Feuerstätte eines dieser beiden Zeichen, so kann angenommen werden, dass sie nach den entsprechenden Regelwerken geprüft und damit auch betriebs- und brandsicher sicher ist. Für die Prüfungen werden können beispielsweise folgende Normen herangezogen:
- EN 12815 Herde für feste Brennstoffe
- EN 13240 Kaminöfen für feste Brennstoffe
- EN 18893 Raumheizvermögen von Einzelfeuerstätten
- EN 13229 Kamineinsätze einschließlich offene Kamine für feste Brennstoffe
- EN 12809 Heizkessel für feste Brennstoffe – Nennwärmeleistung bis 50 kW
Zudem kann für Bauprodukte, für die keine Normen angewendet werden können, beim Österreich. Institut für Bautechnik eine Zulassung oder bei den Obersten Baubehörden der Länder, eine Zustimmung im Einzelfall erwirkt werden. Vor Ort, nach den Fachregeln gefertigte Grundkachelöfen, ebenfalls eine Kennzeichnung.
Bitte beachten Sie, dass Feuerstätten in notwendigen Fluren, in Treppenräumen und in Garagen (außer raumluftunabhängige Gasfeuerstätten) nicht aufgestellt werden dürfen. Feuerstätten für feste Brennstoffe mit einer Leistung über 50 kW dürfen ohnehin nur in Heizräumen aufgestellt werden
Legen Sie die Heizleistung Ihrer Feuerstätte nach der Notwendigkeit fest und achten Sie darauf, dass Ihre Feuerstätte nicht maßlos überdimensioniert ist. Ansonsten kommt es zur Überhitzung des Aufstellungsraumes oder sie müssen die Feuerstätte permanent drosseln, was zu schlechten Verbrennungsergebnissen führt.
Für Einzelräume sind Heizleistungen von 5 – 6 kW vollends ausreichend.
Um Brandgefahren ausschließen zu können, dürfen auf Bauteilen, die aus oder mit brennbaren Baustoffen bestehenden, keine Temperaturen größer 85 °C einwirken.
Dies ist in der Regel bei einem Abstand von 40 cm, von der Feuerstätte zu den Bauteilen erfüllt. Im Bereich der Sichtfenster sind oftmals die doppelten Abstände einzuhalten (stärkere Wärmestrahlung – Montageanleitung des Herstellers beachten). Geringere Abstände sind zulässig, wenn sie der Hersteller in seiner Montageanleitung angibt. Diese Maßangaben beruhen in der Regel auf Untersuchungsergebnissen die bei der Prüfung von Feuerstätten gewonnen werden.
Vor den Feuerungsöffnungen von Feuerstätten für feste Brennstoffe sind Fußböden aus brennbaren Baustoffen durch einen Belag aus nicht brennbaren Baustoffen zu schützen. Der Belag muss sich nach vorn auf mindestens 30 cm und seitlich auf mindestens 5 cm über die Feuerungsöffnung hinaus erstrecken. Bewährt haben sich hierbei Vorgelege aus Blech oder Glasplatten.
Feuerstätten benötigen zur Erzeugung von 1 kW/h an Wärmeenergie ca. 1,6 m³ Verbrennungsluft. Die Verbrennungsluft strömt über die Undichtheiten des Auf-stellraumes zur Feuerstätte. Die ausreichende Verbrennungsluftversorgung für Feuerstätten bis 35 kW gilt als gesichert, wenn der Aufstellraum der Feuerstätte 4-mal größer ist als die Leistung. Beispiel: Feuerstätte 5 kW = Mindestraumgröße 20 m³. In der Nutzungseinheit der Feuerstätte dürfen sich keine luftabsaugenden Einrichtungen (z.B. Dunstabzugsanlage, RLT-Anlage, Wäschetrockner) befinden, die gleichzeitig mit der Feuerstätte betrieben werden können. Ansonsten sind Fensterkontaktschalter oder Unterdrucksensoren erforderlich.
Fensterkontaktschalter | Dunstabzugshaube |
Zudem empfiehlt sich bei besonders dichten Gebäuden die Aufstellung einer raumluftunabhängigen Feuerstätte. Wegen der Komplexität und weitergehender Anforderungen sprechen sie am besten mit Ihrem öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrermeister.
Rauchrohre zu Rauchfängen müssen ausreichend und dauerhaft befestigt sein und sofern sie durch unbeheizte Räume geführt werden, zusätzlich gegen Wärmeverlust geschützt werden.
Rauchrohre müssen zu Bauteilen aus brennbaren Baustoffen einen Abstand von mindestens 40 cm einhalten.
Bevor eine Feuerstätte an einen Rauchfang angeschlossen werden kann, ist zunächst die Eignung des Rauchfangs zu prüfen. Es dürfen keine baulichen Mängel vorliegen und der Rauchfang muss ordnungsgemäß über Dach geführt sein. Besonders in Mehrfamilienhäusern bzw. in Miethäusern ist deshalb vor der Belegung zu überprüfen ob der Rauchfang vollständig ausgeführt oder nicht zweckentfremdet wurde. Eine Rücksprache mit der Eigentümergemeinschaft bzw. dem Hausbesitzer ist ratsam.
Der erforderliche Rauchfangquerschnitt ist im Wesentlichen abhängig von der Feuerstätte (Leistung – Zugbedarf), vom Brennstoff und von der Höhe ab der Rauchrohreinführung bis zur Rauchfangmündung. Der Rauchfangbaustoff und der Teillastbetrieb der Feuerstätte sind ebenfalls zu bewerten.
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