Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Kaminsanierung H.J.Furthner GesmbH.
1. Allgemeines
Der Auftraggeber, kurz AG genannt, anerkennt, dass alle Arbeiten nur zu den nachstehenden Bedingungen des Auftragnehmers, kurz AN genannt, ausgeführt werden. Alle Abweichungen davon bedürfen zu Ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Zustimmung und gelten nur von Fall zu Fall. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen sind erst dann für uns bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Kostenvoranschlag
Kostenvoranschläge sind, wenn nicht anders vereinbart, unverbindlich. Der Auftraggeber verzichtet mit Auftragserteilung auf die ihm lt. § 1170a Abs. 2 ABGB zustehenden Rechte und verpflichtet sich, bei Überschreitung des Kostenvoranschlages unvermeidliche Mehrleistungen entsprechend den Einzelpreisen des Kostenvoranschlages oder den üblichen Preisen zu bezahlen. Die endgültige Abrechnung erfolgt immer aufgrund des Nachmaßes, welches die tatsächlich geleisteten Mengen erfasst. In diesen Fällen kann der Kostenvoranschlag um 15% überschritten werden, ohne den AG darüber gesondert informieren zu müssen.
3. Abrechnung
Bei Fakturierung werden die jeweiligen Tagespreise zur Anwendung gebracht. Bei evtl. entstandenen Rechenfehlern anerkennt der Käufer unser Recht, diese Rechenfehler durch Nachbelastung auszugleichen.
Werden vom AG Überstunden, Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsstunden verlangt, trägt dieser die Mehrkosten.
Bei bauseitig bedingten Unterbrechungen sind wir berechtigt, zusätzlich anfallende Kosten wie z.B. An- und Abreisen an den Auftraggeber weiter zu verrechnen.
Rechnungen werden an den AG gelegt und sind unabhängig von eventuellen Versicherungsforderungen, gemäß der angegebenen Zahlungsfrist, von diesem zu begleichen.
Ungerechtfertige Rechnungsabzüge werden nachgefordert.
4. Zahlungen
Die Bezahlung von Arbeiten und Waren hat bei Übernahme bzw. innerhalb 8 (acht) Tagen nach der Fertigstellung und Bekanntgabe der Kosten zu erfolgen; weiters wird vereinbart, dass der Auftragnehmer jederzeit zur Abrechnung von bereits erbrachten Leistungen berechtigt ist, unabhängig davon, ob der gesamte Auftrag fertig gestellt ist oder nicht, z.B. wenn sich das Bauvorhaben über einen Zeitraum von mehr als zwei Wochen erstreckt.
Leistet der AG die vereinbarte Teilzahlung nicht, ist der AN berechtigt, vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil zurückzutreten. Die Verzugszinsen betragen 1% für jeden angefangenen Monat.
Es darf bauseits kein Haftrücklass einbehalten werden.
5. Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber
Der AG kann den Vertrag nicht einseitig rückgängig machen. Sollte der AN der Vertragsauflösung zustimmen, werden Stornokosten in der Höhe von ca. 10 – 15 Prozent des Angebotpreises verrechnet.
6. Lieferung
Lieferung nur unter Eigentumsvorbehalt. Sämtliche gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser alleiniges Eigentum.
7. Gewährleistung und Schadenersatz
Der AN weist darauf hin, dass das Gewerk binnen 14 Tagen nach Fertigstellung vom zuständigen Bezirksrauchfangkehrermeister zu prüfen ist. Wird innerhalb dieser Frist kein Mangel geltend gemacht, gilt das Gewerk als mängelfrei übernommen.
8. Technische Vertragsbestimmungen
Der AG hat für die kostenlose Bereitstellung von Wasser und Strom zu sorgen. Bei Sanierungsarbeiten kann es notwendig sein, in den Stockwerken die Rauchfangwand zu öffnen, diese zusätzlichen Kosten können nicht im Angebot berücksichtigt werden. Genauso wie die Kosten der Wiederherstellung der betreffenden Räumlichkeiten.
Treten bei Innensanierungen auf Grund der Bauweise oder schon weit fortgeschrittener Bauschäden Ruß, Mörtel oder andere Substanzen auf, so sind die Kosten der Reinigung bzw. Wiederinstandsetzung vom AG zu tragen.
Schlechte oder alte Dächer können durch unsere Tätigkeit Schaden nehmen. Eine Gewährleistung hierfür kann nur dann von uns übernommen werden, wenn vor Arbeitsdurchführung vom AG eine gemeinsame Besichtigung mit unserer Bauleitung durchgeführt wurde.
Bei Arbeiten in Grünanlagen oder auf Asphalt ist damit zu rechnen, dass kleine Rückstände von Mörtel etc. zurückbleiben. Besitzt die Baustelle einen Baukran, so wird die kostenlose Benützung vorausgesetzt.
Eine Fein- oder Endreinigung der Baustelle ist durch den AG durchzuführen und ist nicht mitkalkuliert. Eine Grobreinigung wird durch den AN gemacht.
Der AG sorgt auch für die problemlose Zugänglichkeit während der Bauarbeiten zu den notwendigen Räumlichkeiten, eine Arbeitsunterbrechung und die entstehenden Zeitaufwendungen hierfür sind separat zu bezahlen.
Der AN sorgt dafür, dass offene Dachflächen etc. provisorisch dichtgehalten werden. Bei Auftreten von Unwettern oder äußerer Gewalt kann keine Haftung für ein provisorisches Dichthalten übernommen werden.
Wir behalten uns vor, aus Gründen der Sicherheit bei: Schlechtwetter, ungünstiger sonstiger Verhältnisse oder höherer Gewalt die Arbeiten am Dach auszusetzen.
Schutt- und Müllgebühren sind nicht im Angebotspreis enthalten, diese werden separat in der Rechnung angeführt. Ist der zu entsorgende Abfall offensichtlich kontaminiert, wird eine Deponierung erst nach Prüfung durch eine Prüfanstalt durchgeführt. Die Kosten trägt der AG.
Mängelmeldungen sind spätestens 1 Woche nach Arbeitsbeendigung schriftlich anzuzeigen. Gerechtfertigte Mängelrügen werden von uns binnen kürzester Zeit erledigt.
Befunde vom zuständigen Bezirkskaminkehrermeister sind nicht in unseren Preisen beinhaltet und sind mit diesem separat zu verhandeln.
Der AG verpflichtet sich, die Meldepflicht an Behörde und Rauchfangkehrer einzuhalten.
Wir sind bemüht, die gültigen Normen und Bauvorschriften einzuhalten, behalten es uns aber vor, neueres Wissen und den Stand der Technik bei unseren Arbeiten anzuwenden. Dies gewährleistet Ihnen und uns Qualität auf neuestem Stand.
9. Erfüllungsort
ist der Sitz des Auftraggebers.
10. Gerichtsstand und Zahlungsort
Zahl- und klagbar Bezirksgericht Salzburg.
11. Allfälliges
Mit Auftragsvergabe an unser Unternehmen stimmt der Besteller ausdrücklich unseren Geschäftsbedingungen zu. Bei eventuellen Streitigkeiten wird unwiderruflich die Reihenfolge der Heranziehung der Geschäftsbedingungen wie folgt festgelegt:
1. Geschäftsbedingungen der Firma Kaminsanierung H.J. Furthner GesmbH.
2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
3. Einschlägige Ö-Normen sowie das ABGB etc.